Allgemeines Zivilrecht:

Die Rechtsanwältinnen bieten Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht, allg. Vertragsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht (hier Schwerpunkt Verkehrsunfälle, Schadensersatz und Schmerzensgeld) sowie im Erbrecht.

  • Abwehr von unberechtigten Forderungen bzw. Durchsetzung berechtigter Forderungen aus den verschiedensten Rechtsgründen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich
  • Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung und Durchsetzung von Rechten aus Verträgen, sowohl für Privatleute als auch Betriebe und Firmen
  • Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen im privaten als auch im geschäftlichen Bereich
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art
  • Abwicklung von Verkehrsunfallsachen
  • Beratung bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Vertretung in Erbstreitigkeiten und Nachlassangelegenheiten