Arbeitsrecht:

  • Durchsetzung arbeitsvertraglicher Ansprüche sowohl auf Seiten des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers
  • Abwehr von unberechtigten Kündigungen oder anderen arbeitsrechtlichen Maßnahmen auf Arbeitnehmerseite; Durchsetzung von Kündigungen bzw. Durchsetzung von arbeitsvertraglichen Verpflichtungen des Arbeitnehmers
  • Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen im privaten als auch im geschäftlichen Bereich
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Ausarbeitung von Beendigungsmöglichkeiten sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber