Unser Anliegen im Familienrecht ist es, nach Möglichkeit einverständliche Lösungen zu erarbeiten und in (hoch)konflikthaften Konstellationen unter Wahrung der Interessen unserer Mandanten zu deeskalieren.

Insbesondere in Kindschaftssachen ist Deeskalation essentiell. Dreh- und Angelpunkt ist das Kindeswohl.  

 

Familienrechtliche Themenkreise

  • Abstammung
  • Adoption
  • Aufhebung der Ehe 
  • eingetragene Lebenspartnerschaft 
  • nichteheliche Lebensgemeinschaften 
  • Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe 
  • Scheidung der Ehe 
  • Ehevertrag 
  • Ehewohnung und Hausrat 
  • Güterrecht 
  • Sorgerecht 
  • Umgangsrecht 
  • Herausgabe des Kindes 
  • steuerliche und sozialrechtliche Bezüge zum Familienrecht 
  • Unterhalte der Kinder, Partner und Eltern 
  • Versorgungsausgleich 
  • Vertragsgestaltung von Eheverträgen 
  • Vertragsgestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen

Außergerichtlich:

  • Beratungen bei Trennungen und in jeglichem familiären Kontext
  • Ermittlung und Gestaltung befriedender Regelungen im familiären Kontext: bei Scheidung und Trennung, im Erbfall oder anderen Interessenkollisionen
  • Lösungen im Sorge- und Umgangsrecht
  • Auskunftsansprüche und Berechnung von Unterhaltsansprüchen im Kindes-, Gatten- und Elternunterhalt
  • Beratungen zu Ehe – und Erbverträgen
  • Beratungen und Konzepte zum Zugewinn und Versorgungsausgleich
  • Familiäre Ausgleichsansprüche
  • Vertretung und Berechnung von Pflichtteilsansprüchen
  • Ermittlung des vorbehaltenen schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

Gerichtlich:

  • Einverständliche und streitige Scheidungsverfahren
  • Verfahren im Kinder-, Trennungsunterhalt sowie nach Scheidung der Ehe, Abänderungsverfahren im Unterhalt, Verfahren auf Umgang, Verfahren im Sorgerecht, Verfahren auf Zugewinnausgleich, Klagen aus familiären Ansprüchen, Erbauseinandersetzungsansprüche, Pflichtteilsansprüchen, Erberänzungsansprüchen, Erbteilsansprüchen
  • Anträge zur Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleich oder Abänderung des Versorgungsausgleichs
  • Familienrechtliche Auskunftsansprüche
  • Unterlassungsansprüche
  • Maßnahmen im Gewaltschutz
  • Vorläufiger Rechtsschutz
  • Anträge auf alleinige Nutzung der Ehewohnung, Aufteilung des Hausrates, auf Schutz der Persönlichkeitssphäre

Brigitte Odenwald (mitte): 

  • Studium an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt 1972 - 1977 
  • Referendariat am Landgericht Frankfurt

Beruflicher Werdegang:

Rechtsanwältin Odenwald ist seit 1981 als Anwältin zunächst am Landgericht Hanau, dann am Landgericht Darmstadt zugelassen und dort tätig.

Sie gründete 1983 mit dem Kollegen Detlef Odenwald eine Anwaltskanzlei. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte dort lagen im Zivilrecht, insbesondere Verkehrsunfallsachen, Arbeitsrecht, Mietsachen, Steuerrecht und Zwangsvollstreckungsrecht; nach Einrichtung des Notariats dort erwarb sie die Kenntnisse einer Notarin und war im wesentlichen als Notarsvertreterin tätig.

Nach Ausbildung zur Fachanwältin für Familienrecht wurde in der Gemeinschaftspraxis der Schwerpunkt Familien- und Erbrecht ausgebaut. Im Jahre 2004 begründete sie eine Einzelanwaltskanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt Familien- und Erbrecht sowie Mediation.

Im Laufe der beruflichen Tätigkeit hat Sie besondere Fähigkeiten in der Führung des Mandanten entwickelt, die persönlich schwierige Zeit des Umbruches im Falle von Trennung – und Scheidung zu durchleben und richtige Entscheidungen zur richtigen Zeit zu treffen. Weiter konnte Sie Kenntnisse in der notariellen Praxis erwerben, welche es ihr ermöglichen, Informationen zu vermitteln, wie und was zwischen den Beteiligten vereinbart werden muss, um angestrebte Lösungsziele zu erreichen. Dabei gilt Ihr besonderes Interesse der Trennung von umfangreichen und komplizierten Verflechtungen der Eheleute und den vertraglichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen, wobei häufig Bewertungen von Vermögenswerten jeder Art erforderlich sind. Frau Rechtsanwältin Odenwald hat sich in 2024 weitestgehend aus der Rechtsanwaltstätigkeit zurückgezogen und unterstützt und berät nun Ihre Kolleginnen.    




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Katja Pfaff-Gerhardt (rechts):

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-v. Goethe – Universität in Frankfurt von 1994-1999 mit Abschluss 1.Staatsexamen.
  • Anstellung bei der Firma Walzstahl / Dreieich. 
  • Referendariat am Landgericht Darmstadt mit Abschluss 2. Staatsexamen.
  • Zugelassen als Rechtsanwältin seit 2005.
  • Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt / Main
  • Mitglied im Anwaltsverein Darmstadt und Südhessen
     

Beruflicher Werdegang:

  • Zugelassen als Anwältin bei dem Landgericht Darmstadt seit 2005. Zunächst als Einzelanwältin selbständig tätig, unter anderem für die Eventagentur Jazzunique GmbH in Frankfurt.
  • Tätigkeitsschwerpunkte aktuell: Familienrecht, hier insbesondre familienrechtliche Vertragsgestaltung im Trennungs- und Scheidungsfall, Vertretung im Scheidungsverfahren, Sorge- und Umgangsangelegenheiten, allgemeines Zivilrecht.
  • Seit 01.06.2011 Sozius in der Kanzlei Odenwald * Pfaff-Gerhardt, bzw. Odenwald*Pfaff-Gerhardt*Zeidler. Seit 01.07.2024 in Bürogemeinschaft mir Rechtsanwältin Astrid Zeidler.
  • Im Jahr 2015 Weiterbildung zur zertifizierten Verfahrensbeiständin (= Anwältin für das Kind) sowie Umgangspflegerin.
  • Im Jahr 2019 Erlangung der Befugnis zur Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht.

 


E-Mail: mail@ra-pfaff-gerhardt.de

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